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Angaben gemäß § 5 TMG:

Landesjugendring Rheinland-Pfalz e. V.
Geschäftsstelle
Raimundistraße 2
55118 Mainz

Kontakt:

Telefon: +49 (0)6131 960200
Telefax: +49 (0)6131 960209
E-Mail: info@ljr-rlp.de

Registereintrag:

Eintragung im Vereinsregister.
Registergericht: Amtsgericht Mainz
Registernummer: VR 2060

Vertretungsberechtigter Vorstand

Vorsitzende
Leonie Hein
DGB Gewerkschaftsjugend
Kaiserstraße 26-30
55116 Mainz
Telefon: 06131/281637
Telefax: 06131/225739
E-Mail: hein@ljr-rlp.de 

Vorsitzender
Volker Steinberg
Arbeitsgemeinschaft der Evangelischen Jugend der Pfalz
Unionstraße 1
57657 Kaiserslautern
Telefon: 0631/3642008
Telefax: 0631/3642099
E-Mail: steinberg@ljr-rlp.de

Stellvertretende Vorsitzende
Meike Kurtz
Raimundistr. 2
55118 Mainz
Telefon: 06131/960200
E-Mail: kurtz@ljr-rlp.de

Stellvertretender Vorsitzender
Sascha Zink
BDKJ Mainz
Am Fort Gonsenheim 54
55122 Mainz
Telefon: 06131/253600
E-Mail: zink@ljr-rlp.de

Verantwortlich für den Inhalt nach § 55 Abs. 2 RStV:

Delia Helmerking
Raimundistraße 2
55118 Mainz

Realisierung der Internetseite

Konzeption: Jutta Nelißen - Grafik & Illustration, Guckelsberger Informationstechnik

Design: Jutta Nelißen - Grafik & Illustration
Technische Umsetzung: Guckelsberger Informationstechnik

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am 03.04.2023 - 08:34 Uhr

Im Rahmen der Kampagne des Bundesjugendringes für junges Engagement können ab sofort Poster bestellt werden. Diese dienen als Handreichung und Informationsmaterial zur Jugendleiter*in-Card Juleica und können verwendet werden, um vor Ort für die Juleica zu werben und um neue Engagierte zu gewinnen. 

Plakate können kostenfrei bestellt werden: https://www.dbjr.de/formulare/juleica-poster

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am 10.06.2022 - 10:05 Uhr

Im Rahmen des europäischen Projekts „How to score a youth goal", in dem der Bundesjugendring Partnerorganisation ist, erheben nationale Jugendringe in verschiedenen europäischen Ländern bewährte Praxen wirksamer Jugendbeteiligung. Die Ergebnisse bilden eine Grundlage für die Entwicklung von Fortbildungsmodulen.

Akteur*innen der Jugendarbeit sind eingeladen, an der Erhebung teilzunehmen und ihr Wissen und ihre Erfahrungen mit Strukturen und Praktiken der Jugendbeteiligung in Deutschland einzubringen. Der Aufruf darf breit gestreut werden. Zur anonymen Erhebung (ca. 15 Minuten, auf Englisch): https://forms.office.com/r/TFPbfsPXf4

Ansprechperson: Marie Wilpers (https://dbjr.de/ueber-uns/geschaeftsstelle/)

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am 30.03.2022 - 13:40 Uhr

In Rheinland-Pfalz demonstrieren bei unangemeldeten sogenannten "Spaziergängen" wöchentlich bis zu 10 000 Menschen. Die Meldestelle stellt einen Anstieg von Gewalttaten, Bedrohungen und Hetze im Zuge der Proteste gegen die Corona-Maßnahmen fest. Diese Gewalt findet nicht nur in Social-Media und Messengerdiensten statt, sondern auch auf den Straßen und in öffentlichen Räumen in Rheinland-Pfalz.

Dieser Umstand muss in die Bewertung der Proteste und des Milieus der Pandemieverharmloser*innen einfließen, auch wenn es sich um ein teils sehr heterogenes politisches Spektrum handelt.
Vor diesem Hintergrund hat die Meldestelle ein Infopapier erstellt, in dem dokumentierte Vorfälle im Themenbereich "Corona-Pandemie" exemplarischen dargestellt und eingeordnet werden.

Papier als pdf.

Download des Papiers: https://newsletter.meldestelle-rlp.de/c/46296091/35c5637929-r7pomc

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Hier findet ihr wichtige und interessante Informationen zur Wahl und zur Landtagswahl 2021.

Wichtige Infos zur Landtagswahl findet ihr unter diesen Adressen:

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am 01.07.2025 - 11:12 Uhr

Seit dem 11. Oktober 2021 ist das Ganztagsförderungsgesetz (GaFöG) in Kraft getreten und gilt ab dem 01. August 2026 für alle Kinder der ersten Klasse. Der Rechtsanspruch auf Ganztagesförderung wird schrittweise jährlich um eine Klassenstufe erweitert, bis im Schuljahr 2029/2030 alle Grundschulkinder Anspruch darauf haben.

Das GaFöG wurde erlassen, um Grundschulkinder in ihrer Entwicklung zu fördern und Chancengleichheit herzustellen. Folgende Rahmenbedingungen wurde für den Rechtsanspruch festgelegt (siehe Informationen GaFöG | Bildungsserver Rheinland-Pfalz):

  • Jedes Kind hat ab dem Schuleintritt bis zum Beginn der Klassenstufe 5 einen Anspruch auf eine ganztägige Förderung.
  • Der Rechtsanspruch greift stufenweise ab dem Schuljahr 2026/2027 beginnend mit Klassenstufe 1.
  • Der Umfang besteht an Werktagen im zeitlichen Umfang von 8 Stunden. Über diesen zeitlichen Umfang hinaus ist ein bedarfsgerechtes Angebot vorzuhalten.
  • Der Rechtsanspruch gilt auch für die Zeit der Schulferien. Durch Landesrecht kann eine Schließzeit von vier Wochen festgelegt werden.

Für die Umsetzung des GaFöGs bestehen zwei Möglichkeiten: Schulen können selbst Ganztagsangebote stellen, die je nach Konzept kostenfrei oder kostenpflichtig sein können. Die Angebote durch die Schulen haben Vorrang. Die zweite Möglichkeit ist, dass die Angebote kostenpflichtig durch die Träger der Jugendhilfe gestellt werden.

In Rheinland-Pfalz ist das Bildungsministerium mit der Umsetzung des GaFöGs beauftragt. Der Ansprechpartner des Ministeriums zu diesem Thema ist Herr Tobias Klag. Die Gesamtverantwortung zur Umsetzung gem. §79 SGB VIII haben die jeweiligen Träger der öffentlichen Jugendhilfe, also die Jugendämter in den Städten und Kreisen. Die Angebote müssen zurzeit entweder in Tageseinrichtungen wie Kitas oder im Rahmen der Ganztagsschule stattfinden. Dort müssen die Angebote Rechtsanspruch erfüllend zur Verfügung gestellt werden.

Am 13. Juni 2025 hat das Land Niedersachsen, unterstützt durch Rheinland-Pfalz, einen Antrag auf Änderung des GaFöGs im Bundesrat gestellt. Im § 24 soll der Satz „Während der Schulferien kann der Anspruch auch durch Angebote der Jugendarbeit nach § 11 erfüllt werden." eingefügt werden. Mit diesem Zusatz wird es möglich auch Maßnahmen der Jugendverbände in den Ferienzeiten als Rechtsanspruch erfüllend in das Angebot der Jugendämter zu integrieren. Der Bundestag muss über diese Änderung entscheiden.

Das ist auf der einen Seite gut für die Jugendverbände – jetzt sind Angebote möglich. Auf der anderen Seite gibt es die Befürchtung, dass Ressourcen der Jugendverbände in das GaFöG- Angebot fließen – und nicht mehr für die Arbeit der Jugendverbände zur Verfügung stehen.

In Rheinland-Pfalz hat sich im Juni eine Arbeitsgemeinschaft des Landesjugendhilfeausschusses (LJHA) konstituiert, die den Umsetzungsprozess begleiten soll. Darin vertreten sind das Bildungsministerium, das Ministerium für Familie, Frauen, Kultur und Integration, die Vorsitzenden des LJHA, je zwei Vetreter*innen der drei Fachausschüsse des LJHA und weitere. Die Vertreter*innen der Jugendverbände in RLP sind in der Arbeitsgemeinschaft und im Fachausschuss 1 des LJHA an den Entwicklungen beteiligt.

Weitere Informationen unter: Informationen GaFöG | Bildungsserver Rheinland-Pfalz

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Kommunale Förderung

Ihre Kommune hat Interesse ihre Förderungen hier anzubieten?

Wenden Sie sich an Nadya Konrad

konrad(at)ljr-rlp.de

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Was ist die Jugendsammelwoche?

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Wer darf mitmachen?

An der Sammlung dürfen sich alle Jugendgruppen in Rheinland-Pfalz beteiligen, egal pb eurer Verband Mitglied im Landesjugendring ist oder nicht.

Wie wird das gesammelte Geld verwendet?

Die eine Hälfte des Geldes bleibt bei der sammelnden Jugendgruppe. Damit kann alles finanziert werden, was für de Gruppenarbeit wichtig ist: ob Gruppenräume renovoert oder neu ausgestattet, ob Material, Spiele oder ein neuer Computer angeschafft werden sollen oder auch der nächste Gruppenausflug finanziert werden muss.

Wie wird das gesammelte Geld verwendet?

Hier könnt ihr euch zur Jugendsammelwoche anmelden.

Anmeldeschluss ist der 17.09.2021.

Wenn ihr euch angemeldet habt, schicken wir euch zwei Wochen vor Sammlungsbeginn die Sammelunterlagen per Post zu. Diese Frist ist beabsichtigt zeitlich knapp gewählt, damit wir auf eventuell notwendige Änderungen aufgrund des Pandemiegeschehens eingehen können.

Was passiert nach der Sammlung?

Die Hälfte des gesammelten Geldes und alle Sammelunterlagen überweist bzw. schickt ihr an den Landesjugendring oder gebt sie beu eurer Gemeindeverwaltung ab.

Die andere Häfte des Geldes behaltet ihr für euch. Ihr könnt mit eurem Anteil für eure Jugendgruppe kaufen und durchführen, was immer ihr wollt.

Schirmherrin unserer Sammlung ist Ministerpräseidentin Malu Dreyer.

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Schirmherrin unserer Sammlung ist Ministerpräseidentin Malu Dreyer.

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am 06.07.2023 - 12:20 Uhr

Die Prävention sexualisierter Grenzüberschreitungen sowie Gewalt im Zusammenhang mit Kindern und Jugendlichen gewinnt im digitalen Raum zunehmend an Bedeutung. Das Petze-Institut hat mit Förderung des schleswig-holsteinischen Sozialministeriums ein interaktives Webportal für Gewaltprävention eingerichtet.

Mit dem thematischen Schwerpunkt sexualisierte Gewalt, das sich an Jugendliche zwischen 13 und 18 Jahren richtet, geht das Webportal „Echt krass“ an den Start.

Das Portal wurde in Zusammenarbeit mit dem Petze-Institut für Gewaltprävention unter Beteiligung von Jugendlichen und Pädagog*innen im Rahmen eines Workshops entwickelt.

Das Portal bietet unter anderem Informationen, Aufklärungs- sowie Hilfsangebote zu den Themen Cyberspace (beinhaltet Mobbing, Cybergrooming und Social Media), Love and Consent, Nudes, Gender Roles, Law and Order und Help.

In die Website sind außerdem externe Links zu anderen Jugendschutzstellen eingearbeitet. Das schleswig-holsteinische Sozialministerium förderte das Projekt mit einmalig 90.000 Euro.

Informationen unter: https://echt-krass.info/

Quelle: Landesportal Schleswig-Holstein vom 17.03.2023

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