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am 05.09.2022 - 13:20 Uhr

Die Einladungen sind in Arbeit und wir freuen uns, hoffentlich in Präsenz, in der Gedenkstätte Osthofen zu tagen. Im Vorstand stehen Neuwahlen an und es sind spannende Anträge zu diskutieren.

Wir sind stolz, dass die letzten drei Vollversammlungen digital gut funktioniert haben. Dennoch vermissen wir die persönliche Begegnung.  

Neben Vorstandsbericht, Haushalt und politischer Diskussion mit den jugendpolitischen Sprecher*innen, wird auch über verschiedene Anträge zu diskutieren und abzustimmen sein. Und turnusgemäß stehen Neuwahlen an.

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am 14.12.2022 - 16:14 Uhr

Das Save the Date wurde versendet und die Vorbereitungen laufen. Endlich kann wieder in  der Gedenkstätte Osthofen getagt werden. Im Vorstand stehen Neuwahlen an und es sind spannende Anträge zu diskutieren.

Auch wenn die letzten drei Vollversammlungen digital gut funktioniert haben, ist  die persönliche Begegnung durch nichts zu ersetzen. Neben Vorstandsbericht, Haushalt und politischer Diskussion mit den jugendpolitischen Sprecher*innen, wird auch über verschiedene Anträge zu diskutieren und abzustimmen sein. Und turnusgemäß stehen Neuwahlen an.

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am 14.05.2024 - 11:49 Uhr

Ab dem 15. September können junge Menschen ihre Demokratieprojekte einreichen. Auch in diesem Jahr soll mit dem Wettbewerb ein Zeichen für Demokratie, Zusammenhalt und Chancengerechtigkeit gesetzt werden.

Der Bundeswettbewerb „Demokratisch Handeln“ ist ein Kinder- und Jugendwettbewerb zur Förderung der demokratischen Kultur. Er wurde 1990 gegründet und zeichnet Demokratieprojekte aller Art aus dem schulischen und außerschulischen Bereich aus. Ziel des Wettbewerbs ist die Würdigung, Sichtbarmachung, Vernetzung und das Empowerment der Projekte. „Demokratisch Handeln“ ist ein von der Kultusministerkonferenz empfohlener Schüler- und Jugendwettbewerb. Er wird vom Bundesministerium für Bildung und Forschung gefördert und von den Kultusministerien in den Ländern unterstützt. Träger ist der Förderverein Demokratisch Handeln e. V.

Alle Informationen hier: https://www.demokratisch-handeln.de/

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Die Jugendarbeit der Jugendverbände lebt durch das ehrenamtliche Engagement junger Menschen. Viele Jugendliche, die als Teilnehmer*in an Ferienfreizeiten, Gruppenstunden oder Projekten die Arbeit eines Jugendverbandes kennen gelernt haben, bekommen Lust, selber eine Kinder- oder Jugendgruppe zu leiten. Alles, was dazu an Kenntnissen für die Praxis nötig ist, wird in Aus- und Fortbildungen für ehrenamtliche Leitungskräfte vermittelt. Diese Schulungsangebote werden von den Trägern der Jugendarbeit durchgeführt und mit Landesmitteln gefördert. In diesen Förderbereich fallen auch die Schulungen, die zum Erwerb der Juleica nötig sind.

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Die Jugendarbeit lebt durch das ehrenamtliche Engagement junger Menschen. Viele Jugendliche, die als Teilnehmer*in an Ferienfreizeiten, Gruppenstunden oder Projekten teilgenommen haben, bekommen Lust, selbst eine Kinder- oder Jugendgruppe zu leiten.

Maßnahmen der Schulung ehrenamtlicher Mitarbeiter*innen müssen zur Arbeit mit Kindern und Jugendlichen befähigen. Alles, was dazu an Kenntnissen für die Praxis nötig ist, wird in Aus- und Fortbildungen für ehrenamtliche Mitarbeiter*innen vermittelt. Diese Schulungsangebote werden von den Träger*innen der Jugendarbeit durchgeführt und mit Landesmitteln gefördert. In diesen Förderbereich fallen auch die Schulungen, die zum Erwerb der Juleica nötig sind. Auch digitale Veranstaltungen sind förderbar.

Die Förderung richtet sich nach der Verwaltungsvorschrift zur Förderung der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit Rheinland-Pfalz (VV-JuFöG).

 

Noch Fragen?
Frag Beate!

Beate Pfeifer
06131 9602-04
pfeifer@ljr-rlp.de

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am 05.09.2022 - 12:39 Uhr

Bundesfamilien- und Bundesjustizministerium bringen Ablösung des Transsexuellengesetzes auf den Weg. Bundesfamilienministerin Lisa Paus und Bundesminister der Justiz Dr. Marco Buschmann haben gemeinsam die Eckpunkte für das Selbstbestimmungsgesetz vorgestellt.

Das neue Selbstbestimmungsgesetz soll das Transsexuellengesetz von 1980 ablösen, das in wesentlichen Teilen verfassungswidrig ist. Transgeschlechtliche, intergeschlechtliche und nicht-binäre Menschen werden künftig die Möglichkeit haben, ihren Geschlechtseintrag im Personenstandsregister durch eine einfache Erklärung beim Standesamt ändern zu lassen.

Dazu erklärte Bundesfamilienministerin Lisa Paus:

„Selbstbestimmt leben zu können ist fundamental für alle Menschen. Die freie Entfaltung der Persönlichkeit, die Achtung der Privatsphäre und der Schutz vor Diskriminierung – das sind Rechte, die im Grundgesetz garantiert werden, und zwar für alle Menschen. Das Transsexuellengesetz stammt aus dem Jahr 1980 und ist für die Betroffenen entwürdigend. Wir werden es nun endlich abschaffen und durch ein modernes Selbstbestimmungsgesetz ersetzen. Heute ist daher ein guter Tag für die Freiheit und für die Vielfalt in unserem Land. Das Selbstbestimmungsgesetz wird das Leben für transgeschlechtliche Menschen verbessern und geschlechtliche Vielfalt anerkennen. Die Gesellschaft ist an vielen Stellen weiter als die Gesetzgebung. Wir sind als Regierung angetreten, den rechtlichen Rahmen für eine offene, vielfältige und moderne Gesellschaft zu schaffen.“

<h2 style="margin-right: 0cm; margin-left: 0cm;">Erstmals einheitliche Regelungen

Durch das Selbstbestimmungsgesetz soll es erstmals eine einheitliche Regelung für trans-, intergeschlechtliche und nicht-binäre Menschen zur Änderung des Geschlechtseintrages und der Vornamen geben. Durch eine Erklärung vor dem Standesamt soll eine Änderung des Geschlechtseintrages und der Vornamen möglich sein. Die Vorlage eines ärztlichen Attests oder die Einholung von Gutachten in einem Gerichtsverfahren sollen nach dem Selbstbestimmungsgesetz nicht länger erforderlich sein. Das Selbstbestimmungsgesetz bezieht sich ausschließlich auf die Änderung des Geschlechtseintrags und der Vornamen. Wenn eine Person neben der Personenstandsänderung auch körperliche geschlechtsangleichende Maßnahmen anstrebt, wird dies wie bisher auf Grundlage fachmedizinischer Regelungen entschieden.

Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann erläuterte weiterhin:

„Das Selbstbestimmungsgesetz berührt eine grundlegende Frage unseres Zusammenlebens: Wie ernst meinen wir es mit dem Schutz der persönlichen Freiheit? Nicht alle Menschen identifizieren sich mit dem Geschlecht, das beim Standesamt für sie eingetragen ist. Das ist Teil der Vielfalt des Lebens. Das geltende Recht behandelt die betreffenden Personen wie Kranke. Dafür gibt es keine Rechtfertigung. Die Schaffung eines neuen Selbstbestimmungsgesetzes ist deshalb überfällig. Wir gehen dieses Vorhaben nun endlich an – so wie viele andere gesellschaftspolitische Reformen, die andere lange verschleppt haben. Uns geht es nicht darum, die sozialen Verhältnisse auf den Kopf zu stellen; uns geht es um die Einlösung eines zentralen Versprechens des Grundgesetzes: das Versprechen gleicher Freiheit und gleicher Würde aller Menschen.“

<h2 style="margin-right: 0cm; margin-left: 0cm;">Ergebnisoffene Beratung auch für Minderjährige

Für Minderjährige unter 14 Jahren oder bei Geschäftsunfähigkeit von Minderjährigen sollen die Sorgeberechtigten die Änderungserklärung beim Standesamt abgeben können. Ab 14 Jahren können Minderjährige die Erklärung mit Zustimmung der Sorgeberechtigten selbst abgeben. Weiterhin ist eine sachkundige und kostenlose Beratung vorgesehen, auf die aktiv hingewiesen werden soll. Minderjährige und ihre Eltern haben dort die Möglichkeit, sich ergebnisoffen beraten zu lassen. Es soll sichergestellt werden, dass die Familiensituation, die persönliche Situation junger Menschen, Bedarfe und vorhandene Ressourcen in die Beratung miteinbezogen werden.

Weitere Informationen sowie das Eckpunktepapier zum Selbstbestimmungsgesetz finden sich auf der Website des Bundesjustizministeriums sowie des Familienministeriums.

Quelle: Bundesministerium für Justiz vom 30.06.2022

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am 06.07.2023 - 12:31 Uhr

Am 15.07.2023 von 9 bis 18 Uhr lädt der Landesjugendring Saar in Kooperation mit dem Projekt zur Qualifizierung von Jugendgruppierungen im Saarland (QuBe Saar) Interessierte zum Seminar „Diskriminierungskritische Jugendarbeit" ein.

Interessierte lernen in dieser Schulung wie Diskriminierungen entstehen, was ihre Folgen sein können und wie sie etwas dagegen tun können. Neben einer theoretischen Einführung in das Thema werden Methoden aus der Jugendarbeit vorgestellt und die Teilnehmenden treten in einen aktiven Austausch zur Umsetzung einer diskriminierungskritischen Jugendarbeit vor Ort bzw. in ihren Jugendgruppierungen und -einrichtungen. Auch das Empowerment junger Menschen wird aufgegriffen.

Die Veranstaltung findet im Kultur- und Werkhof Nauwieserstraße 19, 66111 Saarbrücken statt. Mit der Teilnahme ist eine Verlängerung der Jugendleiter*in-Card möglich. Die Teilnahme ist kostenlos.

Um eine Anmeldung bis zum 07.07.2023 wird gebeten. Die Plätze sind begrenzt. Anmeldungen und Nachfragen an: service[at]landesjugendring-saar.de oder unter 0681-63331.

Das Projekt QuBe Saar (Projekt für Qualifizierung von Jugendgruppierungen im Saarland) wird gefördert durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) sowie das Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit des Saarlandes im Rahmen des Bundesprogrammes „Demokratie leben!".

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Veranstaltungen der Sozialen Bildung werden in der Regel als Ferienangebote im Rahmen von Ferienfreizeiten durchgeführt. Ferienfreizeiten haben eine bewährte Tradition in vielen Jugendverbänden. Jedes Jahr nehmen in Rheinland-Pfalz knapp 110.000 Kinder und Jugendliche an Ferienfreizeiten teil.
Das Spektrum der möglichen Veranstaltungsformen ist weit, es reicht von eintägigen Angeboten ohne Übernachtung in Form von Stadtranderholungen oder Ferienaktionen bis zu mehrwöchigen Ferienfahrten und Zeltlagern.
Das rheinland-pfälzische Bildungsministerium bescheinigte den Jugendverbänden in einem Rundschreiben: „Maßnahmen der sozialen Bildung sind beispielhaft für die informelle Bildung von Kindern und Jugendlichen im Rahmen der Jugendarbeit. Sie dienen der Persönlichkeitsbildung und der Förderung des Sozialverhaltens junger Menschen, unabhängig von vorgegebenen Strukturen und Lehrplänen.“

Erhöhter Fördersatz für Maßnahmen der Sozialen Bildung

Nach über einem Jahrzehnt kontinuierlicher Verhandlungen mit Jugendministerium und Landtagsfraktionen ist es dem Landesjugendring mit gelungen, im Landeshaushaltsplan eine Erhöhung der Fördermittel für Maßnahmen der Sozialen Bildung zu erreichen. Trotz Schuldenbremse und der Umsetzung rigider Sparauflagen wurde der Haushaltstitel Soziale Bildung im Jahr 2014 um 400.000 Euro und im Jahr 2015 um 600.00 Euro erhöht. Mit diesen erhöhten Fördermitteln konnte nun  auch der Einstieg in eine stufenweise Erhöhung der Tagessätze erfolgen. Seit dem Jahr 2014 wurde der Tagessatz zunächst auf 1,50 Euro und inzwischen seit Juni 2019 auf 3,00 Euro pro Tag und Teilnehmer*in  erhöht.

Bessere Förderung von Teilnehmer*innen aus einkommensschwachen Familien

Seit 2011 besteht bei der Abrechnung von Maßnahmen der Sozialen Bildung eine besondere Fördermöglichkeit für Teilnehmer*innen aus einkommensschwachen Familien. Im Landeshaushalt stehen für diesen Zweck zusätzliche Mittel in Höhe von 200.000 Euro zur Verfügung.
Mit der zusätzlichen Förderung soll ein Beitrag geleistet werden, die Armut von Kindern und Jugendlichen zu bekämpfen. Dies entspricht auch dem gemeinsamen Ziel von Landesjugendring und Jugendverbänden, die Angebote der Jugendverbände noch stärker allen Kindern und Jugendlichen zugänglich zu machen.

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