Inhalt

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Für in der Jugendarbeit tätige hauptamtliche pädagogische Fachkräfte gewährt das Land Zuwendungen zu deren Personalkosten. Fachkräfte sind grundsätzlich. Personen mit einer Ausbildung in Sozialpädagogik (FH) oder Sozialarbeit (FH), mit Hochschulabschluss in einem einschlägigen Fachgebiet oder Erzieherinnen und Erzieher. Zu den hauptamtlichen Fachkräften zählen Bildungsreferentinnen oder Bildungsreferenten, die in der Jugendarbeit eines auf Landesebene anerkannten Trägers der freien Jugendhilfe tätig sind. Für deren Tätigkeit beträgt die Bezuschussung zu den Personalkosten bis zu 80 v. H.

Die Anträge sind jährlich bis zum 01.03 beim LJA einzureichen.

Näheres zu den Voraussetzungen für eine Bezuschussung ist in 3.2.1 VV-JuFöG geregelt.
Mit Schreiben vom 26.11.2024 hat das MFFKI die aktuellen Regelungen bekannt gegeben.

- 3.2.1 VV-JuFöG

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Frau Leib-Manz
Telefon 06131 967-428
leib-manz.christina(at)lsjv.rlp.de

Infomaterial

Ministerinnenschreiben zur Förderung der Bildungsreferent innenstellen 2025 2026

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