Verlängerung von Regelungen bis Ende 2023
Jugendministerin Katharina Binz hat darüber informieren, dass die folgenden Regelungen des Landes Rheinland-Pfalz auch vor dem Hintergrund der gestiegenen Energiepreise bis Ende des Jahres 2023 fortbestehen:
1.Mit Blick auf die getroffenen Regelungen für die Personalkostenförderung der Bildungsreferentinnen und Bildungsreferenten werden die erbrachten Teilneh-mer*innentage von 2019 zugrunde gelegt.
2.Hinsichtlich der Geschäftsstellenförderung der Jugendverbände wird weiterhin für die Förderung die Berechnung aus 2019 zugrunde gelegt.
3.In Anbetracht der Corona-Situation hatten wir die Regelförderung des Landes für soziale Bildungsmaßnahmen respektive Jugendfreizeiten auf der Grundlage des Jugendförderungsgesetzes (JuFöG) und der entsprechenden VV temporär geändert.
Folgende Regelungen gelten bis zum 31.12.2023 fort:
a. Punkt 2.1 VV-JuFöG: Absenkung der Mindestteilnehmer*innenzahl pro Maßnahme von 7 auf 5,
b. Punkt 2.2 VV-JuFöG: Anhebung der Förderung pro Teilnehmer*in und Tag von 3 auf 4 Euro,
c. Punkt 2.6 VV-JuFöG: Änderung des Betreuungsschlüssels bei den sozi-alen Bildungsmaßnahmen auf 5 junge Menschen (fünf Teilnehmer*innen und einer Betreuungsperson; vorher 7:1) pro Maßnahme
d. Punkt 2.6 VV-JuFöG: Förderung der ehrenamtlichen Kraft für mehrtägige Maßnahmen ab dem 1. Tag.
4.Digital durchgeführte Maßnahmen zur Schulung ehrenamtlicher Kräfte im Sinne der VV-JuFöG sind auch weiterhin förderfähig.
Bitte beachtet, dass im Zuständigkeitsbereich des Landesamtes für Soziales, Ju-gend und Versorgung für Maßnahmen ohne Übernachtung nach Nr. 2.7 VV-JuFöG künftig wieder eine Voranmeldung bis mindestens vier Wochen vor Maßnahmebeginn gilt.
Wie bisher gilt: Für die verbandliche Jugendarbeit werden die Anträge über den Lan-desjugendring (Geschäftsstelle) und für die kommunale Jugendarbeit und die Jugend-verbände außerhalb des Landesjugendringes über das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung, Abteilung Landesjugendamt, Referat 31, gestellt.