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Bewerbungsschluss 30. September 2022: Bundesprogramm Fördermittel für die energetische Sanierung
am 05.09.2022 - 12:22 Uhr
Die Projektmittelförderung erfolgt über die jeweilige Kommune und ist von dieser auch mit einem Eigenanteil von 55% (25% bei Haushaltsnotlage) zusätzlich zu fördern. Durch finanzielle Mittel des jeweiligen Trägers der Einrichtung kann der Eigenanteil der Kommune indirekt gesenkt werden. Weitere Details und Informationen zum Förderprogramm finden sich auf der Seite des Ministeriums. Interessensbekundungen beim Bauministerium durch die Kommune sind nur bis zum 30.09.2022 möglich.
Dieses Bundesprogramm kann nicht die Einrichtung eines Förderprogramms ersetzten, das die Träger von gemeinnützigen Übernachtungs- und Freizeitstätten direkt fördert und vom Bundesjugendring weiterhin gefordert wird.
Ansprechperson: Lars Reisner (https://dbjr.de/ueber-uns/geschaeftsstelle/)