Inhalt

Inhalt

Landesgesetz zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften - Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

am 03.04.2023 - 08:45 Uhr

Der Gesetzesentwurf der Landesregierung zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften (Drucksache 18/4939 des Landtages) sieht unter anderem den Ausbau und die Verbesserung der Beteiligung und der Mitwirkung von Jugendlichen an kommunalpolitischen Entscheidungsfindungen vor.

Der rheinland-pfälzische Landtag hat die Änderungen am 01.03.2023 angenommen. Der Landesjugendring sieht in der Neuregelung, die Beteiligungsrechte von jungen Menschen deutlich gestärkt. Allerdings bleibt der §16c der Gemeindeordnung (GemO) auch weiterhin für Kinder eine Soll-Regelung. So sind die Mitwirkungsmöglichkeiten von Kindern leider auch in Zukunft begrenzt.

Seit vielen Jahren fordert der Landesjugendring die Mitglieder des Landtages Rheinland-Pfalz dazu auf, die Gemeindeordnung (GemO) in §16c – Beteiligung von Kindern und Jugendlichen – zu ändern. Die angemessene Beteiligung bei Planungen und Vorhaben, die die Interessen von Kindern und Jugendlichen berühren, unterstützt der Landesjugendring in vollem Maße. Der Vorstand des Landesjugendringes hatte im Februar 2023 im Rahmen einer Anhörung im Innenausschuss des Landes, eine Stellungnahme abgegeben und die Position der Jugendverbände und der Jugendverbandsarbeit öffentlich deutlich gemacht.

Für den Vorsitzenden des Landesjugendringes Volker Steinberg bleibt die Frage, warum für Kinder eine „Sollbestimmung" eingeführt wurde, ungeklärt. „Mit geeigneten Beteiligungsformen können Kinder sehr wohl ihre Anliegen einbringen. Die neue Formulierung sollte lauten: Die Gemeinde muss bei Planungen und Vorhaben, die die Interessen von Kindern und Jugendlichen berühren, diese in angemessener Weise beteiligen“, findet Steinberg. Eine Differenzierung zwischen beiden Altersgruppen erachten wir Jugendverbände für nicht sinnvoll. Auch Kinder sind von Planungen der Gemeinde betroffen und ihnen Demokratie als etwas zu vermitteln, an der jeder Einzelne partizipieren kann, ist zwingend geboten. Aus diesen Gründen fordern wir nach wie vor, die Muss-Regelung auf Kinder und Jugendliche gleichermaßen auszuweiten", ergänzt er.

Auch die Neuregelung des §56b wird durch den Landesjugendring grundsätzlich unterstützt. Mit dem Antragsrecht auf Einrichtung einer Jugendvertretung steigen die Chancen, dass die Stimmen der jungen Menschen in den Kommunen hörbarer werden.

Der Landesjugendring Rheinland-Pfalz freut sich, dass die seit langem geforderte Änderung der Gemeindeordnung jetzt umgesetzt und mehr Beteiligung für junge Menschen möglich ist, wenn auch die Partizipationsmöglichkeiten von Kindern noch nicht ausgeschöpft sind. Entscheidend wird sein, dass es in den Kommunen Menschen gibt, die mithelfen, die mit der Änderung festgelegten Rechte für junge Menschen einzufordern und umzusetzen.

Zurück zur Übersicht