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Neuerungen der Zuschussrichtlinien - Coronasommer 2021
am 01.12.2021 - 10:27 Uhr
Die Neuerungen noch einmal in Kürze:
- Ab dem 01.07. werden die TN der sozialen Bildung mit 4 Euro + 2 Euro pro Tag/TN bezuschusst. Dafür muss zwingend das eingelegte Blatt des neuen Maßnahmenformulars mit der Überschrift „Aktionsprogramm der Bundesregierung, Aufholen nach Corona“ ausgefüllt werden. Hintergrund ist, dass es sich bei den 4 Euro um Landesmittel und bei den 2 Euro plus um Bundesmittel handelt.
- In den Sommerferien 2021 werden die, nach dem Hygieneplan notwendigen, Tests für alle Maßnahmenarten, gegen Vorlage der Rechnung bis max. 3 Euro pro Test, bezuschusst.
- Bei Einkommensschwachen gibt es zur Reduzierung des Teilnahmebetrages einen Zuschuss in Höhe von 15 Euro (bisher 7,50). Dies gilt allerdings nur für die soziale Bildung.
- Der Zuschuss für arbeitslose und behinderte Teilnehmende wird bei der sozialen Bildung auf 15 Euro pro Tag/Teilnehmenden (bisher 7,50 Euro) erhöht.
Alle anderen Verbesserungen, die wir im Laufe des letzten Jahres schon berücksichtigen durften (PH-Regelung, Mindest-TN-zahl, Betreuungsschlüssel) bleiben ebenfalls bestehen.