Inhalt
Komplette Seitenliste
am 06.07.2023 - 12:31 Uhr
Interessierte lernen in dieser Schulung wie Diskriminierungen entstehen, was ihre Folgen sein können und wie sie etwas dagegen tun können. Neben einer theoretischen Einführung in das Thema werden Methoden aus der Jugendarbeit vorgestellt und die Teilnehmenden treten in einen aktiven Austausch zur Umsetzung einer diskriminierungskritischen Jugendarbeit vor Ort bzw. in ihren Jugendgruppierungen und -einrichtungen. Auch das Empowerment junger Menschen wird aufgegriffen.
Die Veranstaltung findet im Kultur- und Werkhof Nauwieserstraße 19, 66111 Saarbrücken statt. Mit der Teilnahme ist eine Verlängerung der Jugendleiter*in-Card möglich. Die Teilnahme ist kostenlos.
Um eine Anmeldung bis zum 07.07.2023 wird gebeten. Die Plätze sind begrenzt. Anmeldungen und Nachfragen an: service[at]landesjugendring-saar.de oder unter 0681-63331.
Das Projekt QuBe Saar (Projekt für Qualifizierung von Jugendgruppierungen im Saarland) wird gefördert durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) sowie das Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit des Saarlandes im Rahmen des Bundesprogrammes „Demokratie leben!".
am 14.05.2024 - 11:49 Uhr
Der Bundeswettbewerb „Demokratisch Handeln“ ist ein Kinder- und Jugendwettbewerb zur Förderung der demokratischen Kultur. Er wurde 1990 gegründet und zeichnet Demokratieprojekte aller Art aus dem schulischen und außerschulischen Bereich aus. Ziel des Wettbewerbs ist die Würdigung, Sichtbarmachung, Vernetzung und das Empowerment der Projekte. „Demokratisch Handeln“ ist ein von der Kultusministerkonferenz empfohlener Schüler- und Jugendwettbewerb. Er wird vom Bundesministerium für Bildung und Forschung gefördert und von den Kultusministerien in den Ländern unterstützt. Träger ist der Förderverein Demokratisch Handeln e. V.
Alle Informationen hier: https://www.demokratisch-handeln.de/
Die Jugendarbeit der Jugendverbände lebt durch das ehrenamtliche Engagement junger Menschen. Viele Jugendliche, die als Teilnehmer*in an Ferienfreizeiten, Gruppenstunden oder Projekten die Arbeit eines Jugendverbandes kennen gelernt haben, bekommen Lust, selber eine Kinder- oder Jugendgruppe zu leiten. Alles, was dazu an Kenntnissen für die Praxis nötig ist, wird in Aus- und Fortbildungen für ehrenamtliche Leitungskräfte vermittelt. Diese Schulungsangebote werden von den Träger*innen der Jugendarbeit durchgeführt und mit Landesmitteln gefördert. In diesen Förderbereich fallen auch die Schulungen, die zum Erwerb der Juleica nötig sind.
am 05.09.2022 - 12:39 Uhr
Das neue Selbstbestimmungsgesetz soll das Transsexuellengesetz von 1980 ablösen, das in wesentlichen Teilen verfassungswidrig ist. Transgeschlechtliche, intergeschlechtliche und nicht-binäre Menschen werden künftig die Möglichkeit haben, ihren Geschlechtseintrag im Personenstandsregister durch eine einfache Erklärung beim Standesamt ändern zu lassen.
Dazu erklärte Bundesfamilienministerin Lisa Paus:
„Selbstbestimmt leben zu können ist fundamental für alle Menschen. Die freie Entfaltung der Persönlichkeit, die Achtung der Privatsphäre und der Schutz vor Diskriminierung – das sind Rechte, die im Grundgesetz garantiert werden, und zwar für alle Menschen. Das Transsexuellengesetz stammt aus dem Jahr 1980 und ist für die Betroffenen entwürdigend. Wir werden es nun endlich abschaffen und durch ein modernes Selbstbestimmungsgesetz ersetzen. Heute ist daher ein guter Tag für die Freiheit und für die Vielfalt in unserem Land. Das Selbstbestimmungsgesetz wird das Leben für transgeschlechtliche Menschen verbessern und geschlechtliche Vielfalt anerkennen. Die Gesellschaft ist an vielen Stellen weiter als die Gesetzgebung. Wir sind als Regierung angetreten, den rechtlichen Rahmen für eine offene, vielfältige und moderne Gesellschaft zu schaffen.“
<h2 style="margin-right: 0cm; margin-left: 0cm;">Erstmals einheitliche RegelungenDurch das Selbstbestimmungsgesetz soll es erstmals eine einheitliche Regelung für trans-, intergeschlechtliche und nicht-binäre Menschen zur Änderung des Geschlechtseintrages und der Vornamen geben. Durch eine Erklärung vor dem Standesamt soll eine Änderung des Geschlechtseintrages und der Vornamen möglich sein. Die Vorlage eines ärztlichen Attests oder die Einholung von Gutachten in einem Gerichtsverfahren sollen nach dem Selbstbestimmungsgesetz nicht länger erforderlich sein. Das Selbstbestimmungsgesetz bezieht sich ausschließlich auf die Änderung des Geschlechtseintrags und der Vornamen. Wenn eine Person neben der Personenstandsänderung auch körperliche geschlechtsangleichende Maßnahmen anstrebt, wird dies wie bisher auf Grundlage fachmedizinischer Regelungen entschieden.
Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann erläuterte weiterhin:
„Das Selbstbestimmungsgesetz berührt eine grundlegende Frage unseres Zusammenlebens: Wie ernst meinen wir es mit dem Schutz der persönlichen Freiheit? Nicht alle Menschen identifizieren sich mit dem Geschlecht, das beim Standesamt für sie eingetragen ist. Das ist Teil der Vielfalt des Lebens. Das geltende Recht behandelt die betreffenden Personen wie Kranke. Dafür gibt es keine Rechtfertigung. Die Schaffung eines neuen Selbstbestimmungsgesetzes ist deshalb überfällig. Wir gehen dieses Vorhaben nun endlich an – so wie viele andere gesellschaftspolitische Reformen, die andere lange verschleppt haben. Uns geht es nicht darum, die sozialen Verhältnisse auf den Kopf zu stellen; uns geht es um die Einlösung eines zentralen Versprechens des Grundgesetzes: das Versprechen gleicher Freiheit und gleicher Würde aller Menschen.“
<h2 style="margin-right: 0cm; margin-left: 0cm;">Ergebnisoffene Beratung auch für MinderjährigeFür Minderjährige unter 14 Jahren oder bei Geschäftsunfähigkeit von Minderjährigen sollen die Sorgeberechtigten die Änderungserklärung beim Standesamt abgeben können. Ab 14 Jahren können Minderjährige die Erklärung mit Zustimmung der Sorgeberechtigten selbst abgeben. Weiterhin ist eine sachkundige und kostenlose Beratung vorgesehen, auf die aktiv hingewiesen werden soll. Minderjährige und ihre Eltern haben dort die Möglichkeit, sich ergebnisoffen beraten zu lassen. Es soll sichergestellt werden, dass die Familiensituation, die persönliche Situation junger Menschen, Bedarfe und vorhandene Ressourcen in die Beratung miteinbezogen werden.
Weitere Informationen sowie das Eckpunktepapier zum Selbstbestimmungsgesetz finden sich auf der Website des Bundesjustizministeriums sowie des Familienministeriums.
Quelle: Bundesministerium für Justiz vom 30.06.2022
Veranstaltungen der Sozialen Bildung werden in der Regel als Ferienangebote im Rahmen von Ferienfreizeiten durchgeführt. Ferienfreizeiten haben eine bewährte Tradition in vielen Jugendverbänden. Jedes Jahr nehmen in Rheinland-Pfalz über 110.000 Kinder und Jugendliche an Ferienfreizeiten teil.
Das Spektrum der möglichen Veranstaltungsformen ist weit, es reicht von eintägigen Angeboten ohne Übernachtung in Form von Stadtranderholungen oder Ferienaktionen bis zu mehrwöchigen Ferienfahrten und Zeltlagern.
Das rheinland-pfälzische Bildungsministerium bescheinigte den Jugendverbänden in einem Rundschreiben: „Maßnahmen der sozialen Bildung sind beispielhaft für die informelle Bildung von Kindern und Jugendlichen im Rahmen der Jugendarbeit. Sie dienen der Persönlichkeitsbildung und der Förderung des Sozialverhaltens junger Menschen, unabhängig von vorgegebenen Strukturen und Lehrplänen.“
Erhöhter Fördersatz für Maßnahmen der Sozialen Bildung
Nach über einem Jahrzehnt kontinuierlicher Verhandlungen mit Jugendministerium und Landtagsfraktionen ist es dem Landesjugendring mit gelungen, im Landeshaushaltsplan eine Erhöhung der Fördermittel für Maßnahmen der Sozialen Bildung zu erreichen. Trotz Schuldenbremse und der Umsetzung rigider Sparauflagen wurde der Haushaltstitel Soziale Bildung im Jahr 2014 um 400.000 Euro und im Jahr 2015 um 600.000 Euro erhöht. Mit diesen erhöhten Fördermitteln konnte nun auch der Einstieg in eine stufenweise Erhöhung der Tagessätze erfolgen. Seit dem Jahr 2014 wurde der Tagessatz zunächst auf 1,50 Euro und inzwischen seit Juni 2019 auf 3,00 Euro pro Tag und Teilnehmer*in erhöht.
Für das Jahr 2023 wurden die Teilnehmenden der sozialen Bildung mit 4 Euro pro Tag und Teilnehmer*in gefördert.
Bei der Jugendsammelwoche (JSW) werden junge Menschen aktiv, um Geld für Jugendarbeit zu sammeln – für eigene Aktivitäten und für Projekte anderer Kinder und Jugendlicher. Das ist Geld, mit dem viel bewegt werden kann.
Jugendarbeit wird überall in Rheinland-Pfalz durch Ehrenamtliche getragen und organisiert. Dieses große Engagement braucht Unterstützung, auch finanziell. Daher machen viele Jugendgruppen mit und sammeln an den unterschiedlichsten Orten zu den unterschiedlichsten Gelegenheiten – der Fantasie sind dabei keine Grenzen gesetzt. An der Sammlung dürfen sich alle Jugendgruppen in Rheinland-Pfalz beteiligen, egal ob ihr Verband Mitglied im Landesjugendring ist oder nicht.
Die eine Hälfte des gesammelten Geldes bleibt bei der sammelnden Jugendgruppe. Damit kann alles finanziert werden, was für die Gruppenarbeit wichtig ist: ob der Gruppenraum renoviert oder neu ausgestattet, ob Material, Spiele oder ein neuer Computer angeschafft werden sollen oder auch der nächste Gruppen-Ausflug finanziert werden muss.
Die andere Hälfte des Geldes wird an den Landesjugendring überwiesen. Hiermit werden Projekte in den Mitgliedsverbänden und im Landesjugendring unterstützt. Auch der jeweilige Jugendverband freut sich darüber, denn ein Teil des Geldes geht an die Landesstelle des Verbandes, sofern dieser Mitglied im Landesjugendring ist. Die Jugendsammelwoche fördert außerdem Projekte, die auch über die Grenzen von Rheinland-Pfalz hinausgehen, so werden z. B. jedes Jahr Projekte für Kinder und Jugendliche in Entwicklungsländern unterstützt.
Über die Verteilung dieser Spendengelder wird auf Antrag entschieden, der beim Landesjugendring gestellt werden muss. Für den Antrag sind jeweils die JSW Fördergrundlagen maßgeblich. Dann entscheidet der Vorstand, unterstützt durch den Finanzausschuss, der sich aus Vertreten der Mitgliedsverbände zusammensetzt, über die Förderungswürdigkeit und die Höhe der Förderung.
Alle Informationen, Newsletteranmeldung, Downloads und Bestellservice zur jeweils aktuellen Jugendsammelwoche findet unter der Adresse: www.jugendsammelwoche.de.
Landtagswahl in Rheinland-Pfalz im Jahr 2021
Am 14. März 2021 wurde in Rheinland-Pfalz ein neuer Landtag gewählt. Die Rheinland-Pfälzerinnen und Rheinland-Pfälzer haben über die personelle Zusammensetzung ihres künftigen Landtags entschieden.
Landtagswahl 2021: Blick hinter die Kulissen
Laut zweitem Kinder und Jugendbericht des Landes Rheinland-Pfalz (Respekt! Räume! Ressourcen! Auf den Seiten 119/120) ist der prozentuale Anteil der Mittel für Jugendarbeit an den Jugendhilfeausgaben weiter gefallen (von 4,6 % in 2009 auf 3,7% in 2012). Welche Maßnahmen werden Sie ergreifen um diesen Trend umzukehren?
Erlebte Beteiligung erhöht das Vertrauen in die Demokratie. Wie werden Sie die Möglichkeiten der Beteiligung von Kinder und Jugendlichen verbessern – in der Kommune und auf Landesebene?
Diskriminierende und menschenfeindliche Ideologien bedrohen mehr und mehr unsere Gesellschaft, besonders den Zusammenhalt und unsere Demokratie. Wie stärken Sie unsere Demokratie und wie bekämpfen Sie Populismus und Rassismus? Wie beschützen Sie die Menschen, die Haltung zeigen und sich für unsere Demokratie einsetzen?
Politische Bildung und Demokratiebildung von und mit Kindern und Jugendlichen stärken, außerschulisch und schulisch. Wie geht das?
Was halten Sie von einem kostenlosen Bildungsticket für junge Menschen in Ausbildung, Schüler*innen, Freiwilligendienstleistenden und Jugendleiter*innen Card-Inhaber*innen (JuLeiCa)?
Die 17 Nachhaltigkeitsziele der UN sind richtungsweisend für unsere Zukunft. Welches dieser Ziele werden Sie in der nächsten Wahlperiode umsetzen. Wie wollen Sie ganz konkret anfangen?
Jugend ist digital, Kommunikation ist digital. Welche Maßnahmen werden Sie ergreifen um Digitalisierung auszubauen, Schule digitaler zu machen und die Kommunikation der Jugend anzuerkennen und gleichzeitig zu schützen?
Die Antworten der Landesverbände in Rheinland-Pfalz gibt es HIER.
Eure Jugendsammelwoche
Ihr braucht Geld für Aktionen, Projekte, Freizeitaktivitäten? Euch fehlen Materialien für die Gruppenarbeit? Ihr möchtet Mitglieder in eurer Gruppe unterstützen, damit sie auf die Ferienfreizeit mitkommen können? Ihr wollt Jugendlichen in Entwicklungsländern helfen?
...dann macht mit bei der Jugendsammelwoche des Landesjugendringes Rheinland-Pfalz!!!
Termine:
06.12.-15.12.2024
26.04.-05.05.2025
06.12.-12.12.2025
Anmeldeschluss ist der 30.10.2024
Der Versand der Sammelunterlagen erfolgt voraussichtlich am 18.11.2024.
Auch nach dem Anmeldeschluss könnt ihr euch noch zur Sammlung anmelden.
Bitte bedenkt aber, dass der Versand der Sammelunterlagen einige Tage Zeit benötigt.
Schirmherr unserer Sammlung ist Ministerpräsident Alexander Schweitzer.
Die Jugendsammelwoche ist durch Erlaubnisbescheid der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier vom 03.08.2023, Az 15 750-2/23 genehmigt und wird in ihrer Durchführung überwacht.
Ansprechpartnerin beim LJR: Petra Becker, Telefon: 0 61 31 / 96 02 05, E-Mail
am 10.06.2022 - 09:51 Uhr
Die Bewerbung für eine Standpräsentation und/oder für das Bühnenprogramm ist ab sofort bis zum 26.06.2022 online möglich unter: https://wir-tun-was.rlp.de/de/veranstaltungen/ehrenamtstag/