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am 16.12.2020 - 12:35 Uhr
Mit dem neuen Schwerpunktthema „Gemeinsam aktiv–Freizeit inklusiv“ sollen in Rheinland-Pfalz inklusive Projekte in den Bereichen Kultur, Kunst, Musik, Sport, Umwelt, Jugendarbeit, Empowerment, politische Teilhabe und Mitbestimmung in der ehrenamtlichen Arbeit von Vereinen und Gruppen, finanziell gefördert werden. Damit sollen innovative Vorhaben zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention unterstützt und verwirklicht werden. Das Förderprogramm wird von der Stiftung Kunst, Kultur und Soziales der Sparda-Bank Südwest eG finanziert.
Anträge für das Förderprogramm „barrierefrei, inklusiv & fair“ können an den Landesbehindertenbeauftragten, Matthias Rösch, MSAGD, Bauhofstraße 9, 55116 Mainz, E-Mail gerichtet werden oder über das Antragsformular auf der Internetseite des Netzwerkes: hier.
Weitere Informationen über das Förderprogramm gibt es im Internet hier.
Fördern
Jugendarbeit braucht finanzielle Ressourcen: Sowohl im Sinne der Förderung von Veranstaltungen und Projekten, als auch zur Sicherung der fachlichen und personellen Grundlagen der Jugendarbeit. Gerade Jugendverbände sind auf stabile Strukturen angewiesen, die es jungen ehrenamtlich Engagierten ermöglichen, sich neben Schule, Ausbildung oder Studium in der Jugendarbeit zu engagieren. Daher ist es wichtig, den Engagierten gute Aus- und Fortbildungsmöglichkeiten anzubieten und sie in ihrer verantwortungsvollen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen auch durch eine entsprechende Ausstattung mit Sachmitteln zu unterstützen.
In Rheinland-Pfalz gibt es über den Landesjugendplan eine Reihe von Fördermöglichkeiten für die Arbeit von Ehrenamtlichen, Jugendgruppen und Jugendverbänden. Das betrifft zum einen die Förderung verschiedenster Bildungsmaßnahmen und die Unterstützung medienpädagogischer Projekte. Für die Mitgliedsverbände im Landesjugendring können über die Spendenmittel der Jugendsammelwoche weitere Aktivitäten gefördert werden.
Bildungsmaßnahmen
Der Landesjugendring ist gemäß der Verwaltungsvorschrift Jugendförderung (VV-JuFöG) ein Kooperationspartner des Jugendministeriums zur Vergabe der Landesmittel für außerschulische Jugendbildungsmaßnahmen in den Förderbereichen Soziale Bildung, Politische Bildung und Schulung Ehrenamtlicher in der Jugendarbeit.
Alle Mitgliedsorganisationen des Landesjugendringes können dieses Angebot nutzen.
Die Vergabe der Fördermittel für Veranstaltungen erfolgt folgendermaßen: Das ausgefüllte Antragsformular (bei "Schulung"/"politischer Bildung" jeweils auch mit einer Programmbeschreibung) wird nach Ende der Maßnahme an die zuständige Abrechnungsstelle des Jugendverbandes geschickt. Diese leitet es – nach Begutachtung und unterschrieben – an den Landesjugendring weiter. Der Antrag muss spätestens zwei Monate nach Veranstaltungsende beim LJR eingegangen sein.
Jugendverbände, die nicht Mitglied des Landesjugendringes sind, erhalten Landesmittel für außerschulische Bildungsmaßnahmen über das Landesjugendamt.
Förderung Hauptamtliche Fachkräfte
Für in der Jugendarbeit tätige hauptamtliche pädagogische Fachkräfte gewährt das Land Zuwendungen zu deren Personalkosten. Fachkräfte sind grundsätzlich. Personen mit einer Ausbildung in Sozialpädagogik (FH) oder Sozialarbeit (FH), mit Hochschulabschluss in einem einschlägigen Fachgebiet oder Erzieherinnen und Erzieher. Zu den hauptamtlichen Fachkräften zählen Pädagogische Fachkräfte in Jugendzentren anerkannter freier Träger der Jugendhilfe. Die Förderung erfolgt für deren Tätigkeit als Bezuschussung zu den Personalkosten in Höhe von bis zu 50 v. H.. Die Anträge sind jährlich bis zum 01.03 beim LJA einzureichen.
Näheres zu den Voraussetzungen für eine Bezuschussung ist in 3.2.2 VV-JuFöG geregelt.
- 3.2.2 VV-JuFöG
Ansprechpartner
Landesjugendamt
Frau Leib-Manz
Telefon 06131 967-428
leib-manz.christina(at)lsjv.rlp.de
am 12.02.2025 - 14:13 Uhr
Projekte, die gefördert werden können:
- pädagogische Projekte (z. B. außerschulische Bildungsangebote) und Bildungseinrichtungen, in denen selbstbestimmte und selbstorganisierte Bildung im Mittelpunkt stehen,
- soziale, ökologische und gemeinnützige Projekte (z. B. Stadtteilprojekte, Kulturzentren, Freizeitangebote), die es ermöglichen und unterstützen, dass Kinder sich frei und selbstbestimmt entfalten und in der Gesellschaft teilhaben können,
- ökologische, pädagogische und soziale Projekte (z. B. unabhängige Landwirtschaft und Strom-/Wasserversorgung, schulische und berufliche Ausbildung, Straßenkinderprojekte) in Regionen und Ländern, die von Armut, Benachteiligung und fehlenden Entwicklungsperspektiven betroffen sind,
- Studien und Forschungsvorhaben im Zusammenhang mit selbstbestimmter und selbstorganisierter Bildung (z. B. wissenschaftliche Begleitforschung von pädagogischen Einrichtungen, entwicklungspsychologische Studien oder Untersuchungen zu pädagogischen Konzepten und Methoden),
- Bildungs- und Öffentlichkeitsarbeit, um den Gedanken einer selbstbestimmten Bildung zu fördern und zu verbreiten (z. B. Weiterbildung von pädagogischem Fachpersonal, Informationsveranstaltungen für Eltern und Interessierte).
Dabei werden die Projekte mit bis zu 5000 € jährlich und über eine Dauer von bis zu drei Jahren gefördert.
Weitere Informationen unter: Förderung – Stiftung Zukunft bilden
Seit den Sommerferien 2020 veröffentlicht der Landesjugendring Rheinland-Pfalz zu sieben Schwerpunktthemen (Haltung, Mobilität, Klimagerechtigkeit, Politische Bildung, Wahlalter, Digitalisierung und Förderung) Forderungen, Stellungnahmen und Beiträge.
Wir bewerben unsere Forderungen vielfältig und offensiv über unsere Social Media Kanäle und möchten sie gebündelt hier mit euch teilen:
am 26.01.2021 - 12:51 Uhr
Es betont die Bedeutung des Pariser Klimaabkommens zur Reduzierung der globalen Erderwärmung sowie der ebenfalls 2015 von den Vereinten Nationen verabschiedeten Agenda 2030 mit den 17 Zielen für nachhaltige Entwicklung (SDGs).
Die SDGs sind rahmengebend für unsere Forderungen. Politiker*innen sollen sich zu diesen Zielen bekennen und sich für deren Umsetzung in allen gesellschaftlichen Bereichen einsetzen.
Der Leitspruch der Agenda 2030 „Leave no one behind!“, also niemanden zurückzulassen, bedeutet: Es reicht nicht, an jeden Menschen zu appellieren, sein individuelles Verhalten zu ändern. Denn wir haben nicht alle die gleichen Voraussetzungen und Chancen, dies auch zu tun. Deswegen muss es darum gehen, genau diese Chancengleichheit herzustellen. Wir müssen die Verhältnisse und Strukturen verändern, damit es allen Menschen möglich ist, nachhaltig zu leben.
Durch die Orientierung an den 17 Zielen der Agenda 2030 nimmt eine zukunftsorientierte Politik das Engagement der jungen Menschen ernst und schafft damit gleichzeitig Strukturen für eine sozial wie ökologisch nachhaltige Jugendarbeit.
Wir brauchen Arbeitsstrukturen und politische Rahmenbedingungen, die nachhaltiges Handeln ermöglichen.
am 04.07.2023 - 07:37 Uhr
Fotos: Vanessa Daum und Landesjugendring Rheinland-Pfalz


































































Freistellung und Erstattung von Verdienstausfall
Ehrenamtlich in der Jugendarbeit Tätigen (Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Auszubildende, Beamtinnen und Beamte) werden aktuell max. 70 Euro pro Arbeitstag (bei Vollzeitbeschäftigung, bei Teilzeitbeschäftigung anteilig, maximal der entstandene Verdienstausfall) für insgesamt max. 12 Arbeitstage im Kalenderjahr erstattet, wenn sie ehrenamtlich für eine Maßnahme eines rheinland-pfälzischen Trägers der Jugendhilfe unbezahlt freigestellt worden sind.
Für Freistellung und Erstattung von Verdienstausfall sind die Regelungen des Landesgesetzes zur Stärkung des Ehrenamtes in der Jugendarbeit des Landes Rheinland-Pfalz vom 05.10.2001 und die entsprechende Verwaltungsvorschrift (VV-Ehrenamt) in der aktuellen Fassung beachtlich, wenn das ehrenamtliche Engagement für einen Träger der Jugendhilfe mit Sitz in Rheinland-Pfalz erfolgt
Anträge sind von den Ehrenamtlichen spätestens 2 Monate nach Beendigung der Maßnahme beim LJA einzureichen.
Ansprechpartner
Landesjugendamt
Frau Leiter
Telefon 06131 967-379
leiter.andrea(at)lsjv.rlp.de
Frau Faber
Telefon 06131 967-586
faber.nicole(at)lsjv.rlp.de
Tutorial
am 03.04.2023 - 08:32 Uhr
Hierbei handelt es sich zugleich um eine Erweiterung und umfassende Aktualisierung der im Jahr 2015 erschienenen Broschüre „Für ein kindergerechtes Deutschland. Qualitätsstandards für Beteiligung von Kindern und Jugendlichen“. Der damit angestrebte Impuls zur Weiterentwicklung und Qualifizierung von Beteiligungsformaten mit jungen Menschen ist Teil des „Nationalen Aktionsplans für Kinder- und Jugendbeteiligung“ zur Weiterentwicklung der Jugendstrategie der Bundesregierung.
https://standards.jugendbeteiligung.de/
Quelle: Jugend in Rheinland-Pfalz - Newsletter Februar 2023
am 06.07.2023 - 12:53 Uhr
Gedenkarbeit ist seit langem Bestandteil des politischen Bildungsangebotes vieler Jugendverbände. Um zukünftig in mehr Verbänden solche Angebote machen zu können, findet Mitte September 2023 eine Gedenkstättenfahrt für Multiplikator*innen nach Weimar und Buchenwald statt.
Mit dem Angebot einer Gedenkstättenfahrt für haupt- und ehrenamtliche Verbandler*innen möchte der Landesjugendring Rheinland-Pfalz ein Angebot für all diejenigen anbieten, die schon länger die Idee einer Gedenkstättenfahrt haben, bislang aber noch keine durchgeführt haben.
Die Teilnehmenden erfahren exemplarisch wie eine Gedenkstättenfahrt ablaufen kann und es wird gemeinsam reflektiert. Hinzu kommt fachlicher Input einer Kollegin mit langjähriger Erfahrung in der Gedenkstättenarbeit.